Warum sollten Sie sich zum Fremdsprachenkaufmann/ zur Fremdsprachenkauffrau fortbilden?
Personen mit abgeschlossener kaufmännischer oder technischer Berufsausbildung, die bereits fremdsprachliche und kaufmännische Kenntnisse sowie schreibtechnische Fertigkeiten erworben haben, können sich zu Spezialisten fortbilden, die ein großes Spektrum der fremdsprachlichen kaufmännischen Tätigkeiten beherrschen. Der Erwerb dieses Wissens sowie der erfolgreiche Abschluss der Prüfung öffnen Wege für die Tätigkeit in fremdsprachlichen Berufen.
Ziel der Fortbildung ist, die Teilnehmer dazu zu befähigen, nachfolgende Tätigkeiten wahrzunehmen:
Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
Prüfungstermine
Siehe Septembertermine "gepr. Fremdsprachenkorrespondent Englisch".
Anmeldeschluss ist der 1. Juni.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 300,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.
Weitere Hinweise
finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:
- Prüfungsordnung
- die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
- aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
- Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333