Donnerstag, 17. Mai 2012

    Fremdsprachenkaufmann/-frau / Englisch

    Warum sollten Sie sich zum Fremdsprachenkaufmann/ zur Fremdsprachenkauffrau fortbilden?
    Personen mit abgeschlossener kaufmännischer oder technischer Berufsausbildung, die bereits fremdsprachliche und kaufmännische Kenntnisse sowie schreibtechnische Fertigkeiten erworben haben, können sich zu Spezialisten fortbilden, die ein großes Spektrum der fremdsprachlichen kaufmännischen Tätigkeiten beherrschen. Der Erwerb dieses Wissens sowie der erfolgreiche Abschluss der Prüfung öffnen Wege für die Tätigkeit in fremdsprachlichen Berufen.

    Ziel der Fortbildung ist, die Teilnehmer dazu zu befähigen, nachfolgende Tätigkeiten wahrzunehmen:

    • Schreiben eines Diktates mit fremdsprachlichen Texten wirtschaftlichen Inhalts

    • Beantwortung eines fremdsprachlichen Geschäftsbriefes

    • Übersetzung eines deutschen wirtschaftsbezogenen Textes

    • Übersetzung eines fremdsprachlichen wirtschaftsbezogenen Textes

    • Ausarbeitung eines Geschäftsbriefes in der fremden Sprache

    • Mündliche Übersetzung eines fremdsprachlichen Textes wirtschaftlichen Inhalts

    • Unterhaltung in der fremden Sprache

    • Gesprächsvermittlung.

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zur Prüfung wird zugelassen, wer

    • eine abgeschlossene kaufmännische oder technische Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine nachfolgende mindestens einjährige selbstständige Sachbearbeitertätigkeit im kaufmännischen Bereich oder

    • eine mindestens fünfjährige in der Regel kaufmännische Berufstätigkeit, auf die der erfolgreiche Besuch einer Sprachenschule bis zu einer Gesamtdauer von einem Jahr angerechnet werden kann, sowie eine mindestens einjährige selbstständige Sachbearbeitertätigkeit im kaufmännischen Bereich nachweist.

     

    Prüfungstermine
    Siehe Septembertermine "gepr. Fremdsprachenkorrespondent Englisch".
    Anmeldeschluss ist der 1. Juni.

     

    Prüfungsgebühr
    Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 300,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.

     

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

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    Dokumenten-Nr.: 100812250

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