Warum sollten Sie sich zum Floristmeister / zur Floristmeisterin fortbilden?
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendige Qualifikation besitzt, im Zusammenhang stehende Aufgaben eines Floristmeisters/einer Floristmeisterin als Fach- und Führungskraft in seinem Aufgabenbereich, insbesondere beim Planen, Anfertigen und Vermarkten von floristischen Werkstücken wahrzunehmen.
Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer
nachweist.
Die Berufspraxis muss in Tätigkeiten erfolgt sein, die inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Floristmeisters/einer Floristmeisterin haben. Außerdem ist ein Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vorzulegen.
Prüfungstermine
AEVO: 13./14.03.2012
Schriftliche Prüfung: Mai 2012
Praktische Prüfung: Juli 2012
Anmeldeschluss: 15.02.2012
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 650,00 Euro zzgl. 210,00 Euro für die AEVO und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.
Weitere Hinweise
finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:
- Prüfungsordnung
- die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
- aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
- Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333