Donnerstag, 17. Mai 2012

    Fachwirt/-in im Sozial- und Gesundheitswesen

    Warum sollten Sie sich zum Fachwirt/ zur Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen fortbilden?
    Die Fortbildung bietet Personen, die bereits im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens tätig sind und Erfahrungen sammeln konnten, die Möglichkeit, sich zu Spezialisten zu entwickeln. Die erworbenen praxisbezogenen Fähigkeiten qualifizieren den Prüfungsteilnehmer für Führungsaufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen, Versicherungen etc.

    Folgende Aufgaben werden definiert:

    • Fachkenntnisse im Bereich der Gesundheit und Sozialpoli-tik, der Sozialgesetzgebung, des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit.

    • Vertiefung betrieswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher Zusammenhänge zur Wahrnehmung von Management- und Führungsaufgaben im Sozial-/Gesundheitswesen

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zum Beginn der Abschlussprüfung sollten Sie daher

    • im Rahmen einer Ausbildung im Sozial- und Gesund-heitswesen eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich und danach insgesamt eine zweijährige Berufspraxis oder

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, helfenden, pädagogischen oder pflegenden Ausbildungsberuf und danach insgesamt eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder

    • insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen.

    Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Sozial- und Gesundheitswesen aufweisen.

     

    Prüfungstermine
    Bundeseinheitliche Termine.
    Anmeldeschluss ist jeweils der 1. Januar und 1. Juli.

     

    Prüfungsgebühr
    Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 580,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.

     

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

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    Dokumenten-Nr.: 100812252

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