Warum sollten Sie sich zum Fachwirt/ zur Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen fortbilden?
Die Fortbildung bietet Personen, die bereits im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens tätig sind und Erfahrungen sammeln konnten, die Möglichkeit, sich zu Spezialisten zu entwickeln. Die erworbenen praxisbezogenen Fähigkeiten qualifizieren den Prüfungsteilnehmer für Führungsaufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen, Versicherungen etc.
Folgende Aufgaben werden definiert:
Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.
Zum Beginn der Abschlussprüfung sollten Sie daher
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Sozial- und Gesundheitswesen aufweisen.
Prüfungstermine
Bundeseinheitliche Termine.
Anmeldeschluss ist jeweils der 1. Januar und 1. Juli.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 580,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.
Weitere Hinweise
finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:
- Prüfungsordnung
- die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
- aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
- Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333