Donnerstag, 17. Mai 2012

    Fachwirt/-in im Gastgewerbe

    Warum sollten Sie sich zum Fachwirt /zur Fachwirtin im Gastgewerbe fortbilden?
    Durch ihre Ausbildung erkennen Fachwirte im Gastgewerbe volkswirtschaftliche Zusammenhänge und können die Auswirkungen wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf das Unternehmen beurteilen. Sie führen und fördern Mitarbeiter/innen, setzen Warenwirtschaftssysteme effizient ein, planen und organisieren Veranstaltungen, setzen Aufgaben und Ziele der betrieblichen Organisation qualitätsbewusst um oder arbeiten mit verschiedenen Dienstleistungsanbietern, Institutionen oder Organisationen zusammen.

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zur Prüfung im Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

    • eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.

    Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" abgelegt hat und

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens zweijährige Berufspraxis oder

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis oder
    • insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

    nachweist.

     

    Prüfungstermine
    Auf Anfrage

     

    Prüfungsgebühr
    Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 270,00 Euro für die "Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen" und 310,00 Euro für die "Handlungsspezifische Qualifikationen" und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.

     

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Rechtsvorschriften
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

    Mister Wonggoogle.com
    Dokumenten-Nr.: 100812253

    Themen:

    IHK-Veranstaltungen   IHK-Videos   IHK-Lehrstellenbörse   IHK-Online-Info-Service   FREE IHK Hannover

    IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333