Donnerstag, 17. Mai 2012

    Fachwirt/-in für Finanzberatung

    Warum sollten Sie sich zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Finanzberatung fortbilden?
    Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der/die Prüfungsteilnehmer/-in die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen hat, folgende Aufgaben eines Fachwirtes/ einer Fachwirtin für Finanzberatungen wahrzunehmen:

    • Analyse der wirtschaftlichen Situation privater Haushalte sowie freier Berufe und Gewerbebetreibender
    • Umfassende Beratung bei der Vermittlung konzeptionell abgestimmter Standartprodukte und spezieller Finanzdienstleistungsprodukte zur Risikovorsorge und Absicherung sowie zur Geld- und Kapitalanlage
    • Erkennen und Beurteilen gesamtwirtschaftlicher und betrieblicher Zusammenhänge
    • Übernahme von Leitungsfunktionen in einem vertriebsorientierten Unternehmen bzw. die Leitung der Niederlassung eines Betriebes oder einer selbständigen Handelsvertretung

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zur Prüfung zuzulassen ist, wer

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum/zur Bankkaufmann/-frau, Versicherungskaufmann/-frau oder Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder eine mit Erfolg abgelegte Fortbildungsprüfung zum/zur Fachberater/in für Finanzdienstleistungen und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    • eine mit Erfolg abgeschlossene Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
    • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.

    Die Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Fachwirt/ zur Fachwirtin für Finanzberatung dienlich sind; sie muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Bereich der Finanzdienstleistungen aufweisen.

     

    Prüfungstermine
    Auf Anfrage

     

    Prüfungsgebühr
    Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 580,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.

     

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

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    Dokumenten-Nr.: 081018651

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