Donnerstag, 17. Mai 2012

    Ansprechpartner/-in

    Gertrud König

    Telefon: 0511/3107-304
    Fax: 0511/3107-362
    fortbildung(at)hannover.ihk.de

    Weitere Links & Formulare

    IHK Hannover Themen Aus- und Weiterbildung Weiterbildung Fortbildungsprüfungen Fachkaufmann/-frau für betriebliche Altersversorgung (IHK)

    Fachkaufmann/-frau für betriebliche Altersversorgung (IHK)

    Warum sollten Sie sich zum Fachkaufmann/ zur Fachkauffrau für betriebliche Altersversorgung (IHK) fortbilden?
    Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen hat, folgende Aufgaben eines Fachkaufmanns für betriebliche Altersversorgung wahrzunehmen:

    • Erkennen und Beurteilen gesamtwirtschaftlicher und betrieblicher Zusammenhänge.
    • Analyse der wirtschaftlichen Situation von Unternehmen im Hinblick auf die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung.
    • Fähigkeit, Konzepte und Lösungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung für Unternehmen verständlich und nachvollziehbar zu präsentieren.
    • Umfassende Beratung bei der Vermittlung konzeptionell abgestimmter Lösungen für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung in Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern.

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung sollten Sie daher

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Bankkaufmann, Versicherungskaufmann oder Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Fortbildungsprüfung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen und
    • danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
    • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweisen

    Die Berufspraxis im muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die den o.a. Aufgabenbereiche dienlich sind; sie muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Bereich der Altersversorgung aufweisen.

     

    Prüfungstermine
    Auf Anfrage

     

    Prüfungsgebühr
    Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 580,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.

      

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

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    Dokumenten-Nr.: 081018563

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