Donnerstag, 17. Mai 2012

    Ansprechpartner/-in

    Dirk Bokermann

    Telefon: 0511/3107-318
    Fax: 0511/3107-362
    fortbildung(at)hannover.ihk.de

    Weitere Links & Formulare

    Fachberater/-in im Vertrieb (geprüfter)

    Warum sollten Sie sich zum geprüften Fachberater im Vertrieb/zur geprüften Fachberaterin im Vertrieb fortbilden?
    Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfunqsteilnehmer die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt, um eigenständig und verantwortlich folgende Aufgaben wahrzunehmen:

    • Systematisches und strukturiertes Planen, Steuern sowie Regeln des eigenen Tätigkeitsbereiches im Vertrieb
    • Verkaufsgespräche vorbereiten, anbahnen und durchführen
    • Individuelle Vertriebskonzepte im Kundenkontakt - unter Beachtung der Schnittstellen zu weiteren Funktionsbereichen sowohl des eigenen Unternehmens als auch des Kundenunternehmens - ausarbeiten,
    • Sachgerechtes Aufbereiten zielbezogener Informationen im Vertrieb für die Rückkopplung an das eigene Unternehmen.

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung sollten Sie daher

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens sechsmonatige Berufspraxis oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine  mindestens einjährige Berufspraxis oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf, der dem Vertriebsbereich zuzuordnen ist, und danach eine mindestens 18-monatige Berufspraxis oder
    • eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.

    Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den o.a. genannten Aufgaben haben.

     

    Prüfungstermine
    Rücksprache erforderlich

     

    Prüfungsgebühr
    Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 350,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.

      

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

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    Dokumenten-Nr.: 081018561

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    IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333