Donnerstag, 17. Mai 2012

    Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen

    Warum sollten Sie sich zum Fachberater/ zur Fachberaterin für Finanzdienstleistungen fortbilden?
    Ziel der Fortbildung ist festzustellen, ob die Prüfungsteilnehmer die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen haben, folgende Aufgaben eines Fachberaters wahrzunehmen:

    • Analyse der wirtschaftlichen Situation privater Haushalte und deren bedarfsgerechte Beratung,

    • Vermittlung konzeptionell abgestimmter Standardprodukte des Finanzmarktes zur Daseinsvorsorge und –absicherung sowie zur Geld- und Kapitalanlage

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum/zur Bankkaufmann/-frau, Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder Versicherungskaufmann/-frau und eine mindestens sechsmonatige berufliche Praxis oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine mindestens zwölfmonatige berufliche Praxis oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf oder einen wirtschaftsbezogenen Schulabschluss und eine mindestens achtzehnmonatige berufliche Praxis oder
    • eine mindestens zweijährige berufliche Praxis nachweist.

    Die berufliche Praxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum/zur Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen dienlich sind; sie muss inhaltlich wesentliche Bezüge zur Wirtschafts- und Vermögensberatung im Bereich der Finanzdienstleistungen aufweisen.

     

    Prüfungstermine
    Bundeseinheitliche Termine

     

    Prüfungsgebühr
    Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 350,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.

     

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

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    Dokumenten-Nr.: 100812257

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