Warum sollten Sie sich zum Fachberater/ zur Fachberaterin für Finanzdienstleistungen fortbilden?
Ziel der Fortbildung ist festzustellen, ob die Prüfungsteilnehmer die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen haben, folgende Aufgaben eines Fachberaters wahrzunehmen:
Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
Die berufliche Praxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum/zur Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen dienlich sind; sie muss inhaltlich wesentliche Bezüge zur Wirtschafts- und Vermögensberatung im Bereich der Finanzdienstleistungen aufweisen.
Prüfungstermine
Bundeseinheitliche Termine
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 350,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.
Weitere Hinweise
finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:
- Prüfungsordnung
- die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
- aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
- Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333