Donnerstag, 17. Mai 2012

    Bilanzbuchhalter/-in (geprüfter)

    Warum sollten Sie sich zum geprüften Bilanzbuchhalter/ zur geprüften Bilanzbuchhalterin fortbilden?
    Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwendigen Qualifikationen, die folgenden Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können. Dazu zählen:

    • 1. Gewährleisten der Organisation und Funktion des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens,
    • 2. Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht,
    • 3. Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards,
    • 4. Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Planungs- und Kontrollentscheidungen,
    • 5. Umsetzen des Steuerrechts und der betrieblichen Steuerlehre,
    • 6. Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung,
    • 7. Planung und Abwicklung finanzwirtschaftlicher Vorgänge,
    • 8. unternehmensrelevante Aufgaben unter Beachtung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge wahrnehmen,
    • 9. Durchführen von Rechtsvorgängen im Mahn- und Klageverfahren und der Zwangsvollstreckung,
    • 10. Organisations- und Führungsaufgaben übernehmen; unternehmerische Kompetenzen einsetzen, die die Befähigung zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens beinhalten können.

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zum Beginn der Abschlussprüfung sollten Sie daher

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine dreijährige Berufspraxis oder

    • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis mit inhaltlich wesentlichen Bezügen zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen haben.

     

    Prüfungstermine
    Bundeseinheitliche Termine
    Anmeldeschluss ist jeweils der 1. Januar und 1. Juli.

     

    Prüfungsgebühr
    Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 650,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.

     

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

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    Dokumenten-Nr.: 100812261

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