Donnerstag, 17. Mai 2012

    Ansprechpartner/-in

    Henrike Lütgeharm

    Telefon: 0511/3107-282
    Fax: 0511/3107-362
    fortbildung(at)hannover.ihk.de

    Ansprechpartner/-in

    Maika Querndt

    Telefon: 0511/3107-282
    Fax: 0511/3107-362
    fortbildung(at)hannover.ihk.de

    Weitere Links & Formulare

    Baumaschinenmeister/-in (geprüfter)

    Warum sollten Sie sich zum geprüften Baumaschinenmeister / zur geprüften Baumaschinenmeisterin fortbilden?
    Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, Aufgaben eines Meisters als Führungskraft in dem ihm übertragenen Aufgabenbereich wahrzunehmen. Solche Aufgaben sind beispielsweise:

    • Verteilung der anstehenden Arbeiten unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und sozialer Gesichtspunkte auf die zur Verfügung stehenden Fachkräfte,

    • Überwachung der Arbeitsleistung und der Kostenentwicklung,

    • Einhaltung aller einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften,

    • Ausbildung des Berufsnachwuchses

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zum Zeitpunkt der ersten Prüfung müssen Sie:

    • Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsverordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens 5 Jahre beträgt, oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen gewerblich-technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis, oder
    • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweisen können.

     

    Prüfungsgebühr
    Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 650,00 Euro. Sofern Sie auch noch die Prüfung nach der AEVO ablegen müssen, wird eine weitere Prüfungsgebühr in Höhe von 210,00 Euro fällig.

     

    Prüfungstermine
    Auf Anfrage, jeweils im Frühjahr.

     

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

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    Dokumenten-Nr.: 100812263

    Themen:

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