Warum sollten Sie die Ausbildereignungsprüfung ablegen?
Mit dem Erwerb der Ausbildereignung werden berufs- und funktionsübergreifende Qualifikationen erworben, die für die Steuerung von Lernprozessen in Unternehmen von übergeordneter Bedeutung sind. Die Ausbildung im Unternehmen kann so verantwortlich durchgeführt werden. Zusätzlich qualifizieren die Lehrgangsinhalte verstärkt Nachwuchsführungskräfte im Unternehmen: Sie lernen, Lernprozesse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aktiv zu planen und unter Berücksichtigung lernpsychologischer Aspekte zu fördern und zu gestalten.
Durch die Prüfung werden die gem. § 30 Berufsbildungsgesetz i.V.m. § 1 Ausbilder-Eignungsverordnung für den Ausbilder vorgeschriebenen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nachgewiesen.
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Prüfung sind keine Zulassungsvorraussetzungen vorgeschrieben.
Achtung: Die Ausbilderprüfung berechtigt nicht automatisch zum Ausbilden, d.h., Ihre fachliche Eignung/Ausbildung muss zum Ausbildungsberuf passen.
Bei Fragen zu diesem Thema sprechen Sie bitte unsere Ausbildungsberater an.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 210,00 Euro und richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der IHK Hannover.
Prüfungstermine
07.02.2012 | 04.09.2012 | 05.02.2013 | 13.08.2013 |
Osterferien | 26.03.2012 - 11.04.2012 |
Die schriftlichen Prüfungen finden bei entsprechender Teilnehmerzahl auch am Folgetag statt. Anmeldeschluss ist 5 Wochen vor Prüfungstermin.
Der Anmeldeschluss ist auch für Teilnehmer verbindlich, die nur die praktische Prüfung ablegen.
Die praktische Prüfung wird bei der IHK Hannover ausschließlich in Form der "Präsentation einer Ausbildungssituation" durchgeführt.
Weitere Hinweise
finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:
- Prüfungsordnung
- aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen allgemein
- IHK Lehrgänge siehe 'weitere Infos'
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333