
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Weiterbildungsstipendium für Berufseinsteiger" richtet sich gezielt an junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung. Die Förderung gibt einen Anstoß zum Lebenslangen Lernen und eröffnet Karrierechancen. Nicht zuletzt wegen der positiven Fördereffekte hat das BMBF die Finanzierung für das Förderprogramm "Weiterbildungsstipendium" ab 1. Januar 2012 gründlich aufgestockt.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden kann, wer entweder
Außerdem darf der/die Bewerber/-in
Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Anrechnungszeiten wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf höchstens drei Jahre begrenzt.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:
Erhöhung der Fördermittel ab 1. Januar 2012
Ab 1. Januar 2012 werden die Fördermittel für das Weiterbildungsstipendium für die dreijährige Stipendiendauer von 5.100 auf 6000 Euro deutlich aufgestockt.
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.000 EUR für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 6.000 EUR. Der Eigenanteil beträgt 10 % (der Kosten pro Weiterbildungsmaßnahme).
Wo kann man sich bewerben?
Ansprechpartnerin in allen Fragen des Weiterbildungsstipendiums ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Die IHK Hannover ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.
Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir jeweils zum 1. Januar eines Jahres auf. Bewerbungsschluss zum nächsten Aufnahmetermin am 1. Januar 2013 ist der 16. November des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Den Aufnahmeantrag finden Sie auf dieser Seite zum Herunterladen.
Eine Informationsveranstaltung zum Weiterbildungsstipendium für Absolventen der Winterprüfung 2011/12 wird am Donnerstag, dem 10. Mai 2012, von 16.30 bis ca. 18.00 Uhr in den Räumen der IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, stattfinden.
Bitte melden Sie sich per E-Mail unter begabte(at)hannover.ihk.de an, wenn Sie an der Infoveranstaltung teilnehmen wollen.
Ein Anspruch auf Aufnahme in das Förderprogramm Weiterbildungsstipendium besteht nicht.
Mehr Informationen zum Thema Begabtenförderung berufliche Bildung
Die neue Richtlinie zur Begabtenförderung berufliche Bildung - gültig ab 1.1.2012 können Sie hier herunterladen.
Der nächste Aufnahmetermin im Bereich der IHK Hannover ist der 1. Januar 2013.
Bewerbungsstichtag ist der 16. November 2012.
Wenn Sie sich bewerben wollen, reichen Sie bitte diese Formulare ein:
Wenn Sie bereits Stipendiat/-in des Förderprogramms Weiterbildungsstipendium sind und die Bezuschussung einer Weiterbildung beantragen wollen,
dann reichen Sie bitte den Maßnahmeantrag, zusammen mit einer ausführlichen Weiterbildungsausschreibung ein. Bitte beachten Sie, dass uns diese Unterlagen immer vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme vorliegen müssen. Den Maßnahmeantrag können Sie direkt am PC ausfüllen und dann ausdrucken.
Hier erhalten Sie Merkblätter zu verschiedenen Einzelthemen des
Weiterbildungsstipendiums:
Merkblatt Sprachreisen
Merkblatt Fernlehrgang
Merkblatt Fachpraktikum
Wer informiert?
Ansprechpartnerin bei der Industrie- und Handelskammer Hannover:
Frau Ingrid Bundt, Tel.: 0511 3107-380, Fax.: 0511 3107-440,
E-Mail: begabte(at)hannover.ihk.de
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333