
Die Industrie- und Handelskammern haben auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes für die berufliche Weiterbildung ein dreistufiges System von Aufstiegsfortbildungen konzipiert. Eine grafische Übersicht dieses IHK-Fortbildungssystem finden Sie hier.
Eine erfolgreich abgeschlossene Lehre bildet grundsätzlich die Basis des dreistufigen IHK-Modells. In bestimmten Fällen eröffnen die Prüfungsordnungen aber auch einen Quereinstieg.
Absolventen mit einer kaufmännischen Ausbildung können sich zum/zur Fachwirt/-in oder Fachkaufmann/-kauffrau weiterbilden.
Darauf aufbauend kann eine Weiterbildung zum/zur Betriebswirt/-in (IHK) erfolgen. Näheres zum/zur Betriebswirt/-in (IHK) finden Sie hier.
Fachkräfte mit einer gewerblich-technischen Ausbildung haben die Möglichkeit, sich zum/zur Meister/-in fortzubilden. Meister/-innen üben Leitungsfunktionen in fast allen technischen Produktionen aus und sorgen für den reibungslosen Ablauf innerhalb eines Betriebs. Einzelheiten zu den Meisterausbildungen bekommen Sie hier. Die Fortbildungsprüfung zum/zur Technischen Betriebswirt/-in ebnet Meistern den Weg, als technische Führungskraft die Nahtstelle zwischen Management und Produktion wahrzunehmen.
Der Technische Fachwirt wirkt als Bindeglied an der Schnittstelle zwischen dem kaufmännischen und dem technischen Unternehmensbereich. Einzelheiten finden Sie hier.
Dirk Sundermeier, E-Mail: sundermeier(at)hannover.ihk.de
24.07.2006
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333