
Das sogenannte "Meister-BAföG" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt nicht nur die Fortbildung zum Meister finanziell. Vielmehr wird allgemein die berufliche Aufstiegsfortbildung – wie etwa zum Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirt (IHK) unterstützt. Zum 1. Juli 2009 wurde das Meister-BAföG neu geregelt:
Ab sofort erhalten auch diejenigen, die bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert haben, einen Anspruch auf Förderung einer weiteren Aufstiegsfortbildung. Bislang wurde stets nur die erste Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt.
Gefördert werden - wie bisher - 30,5 Prozent der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die restlichen 69,5 Prozent können als zinsgünstiges Darlehen aufgenommen werden mit einer Neuerung: Alle, die eine Fortbildungsprüfung bestanden haben, erhalten künftig einen Darlehenserlass in Höhe von 25 Prozent des auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren entfallende Restdarlehen. Mit dieser Leistungskomponente werden somit fast 48 Prozent dieser Kosten getragen.
Die Vorschriften über die ausnahmsweise Förderung einer zweiten Fortbildung bleiben bestehen. Hochschulabsolventen bleiben weiter von der Förderung ausgeschlossen.
Auch Fortbildungswillige mit Kindern werden in Zukunft stärker finanziell unterstützt. Der Kinderzuschlag bei Vollzeitmaßnahmen wird von derzeit 179 Euro auf 210 Euro pro Monat angehoben. Dieser Kinderanteil besteht nun aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent und nicht mehr ausschließlich aus einem Darlehen.
Alleinerziehende profitieren weiterhin von einem monatlichen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind unter 10 Jahren, der künftig pauschal und ohne Kostennachweis gezahlt wird. Darüber hinaus werden der Unterhaltsbeitrag und der Kinderbetreuungszuschlag auch während der neu eingeführten Prüfungsvorbereitungsphase für bis zu weitere drei Monate als Darlehen gewährt.
Unternehmensgründern werden 33 Prozent des Darlehens erlassen, wenn sie dauerhaft neue Mitarbeiter oder Auszubildende einstellen.
Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG)
Homepage des BMBF zum „Meister-BAföG“
Informationen und Antragsformulare der NBank
Bitte beachten Sie:
Sofern Sie eine Prüfung vor der IHK Hannover ablegen, benötigen Sie zur Beantragung von Meister-BAföG eine Bescheinigung der IHK, dass Sie zur Prüfung zugelassen werden. Hierzu reichen Sie bitte beim zuständigen Püfungssachbearbeiter folgende Unterlagen ein:
Dirk Sundermeier, 30.06.2009
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333