Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre“ mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.
Damit mehr Menschen in ihre Bildung investieren und sich dieses Engagement auch finanziell leisten können, hatte das Bundesbildungsministerium das Förderinstrument „Bildungsprämie“ eingeführt.
Das sogenannte Meister-BAföG wurde neu geregelt. Die Verbesserungen bei dieser beruflichen Fortbildung zum Meister, Fachwirt oder Fachkaufmann greifen seit 1. Juli 2009. Die Details:
Den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen können Arbeitnehmer bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigen lassen und damit zum Teil erhebliche Steuern sparen.
Unternehmen können pro Kalenderjahr 4.000 Euro Förderung als Zuschuss zu Weiterbildungskosten erhalten. Der Betrieb trägt nur die Kosten für die Freistellung des Mitarbeiters während der Weiterbildung und einen Eigenanteil an den Seminarkosten.