Donnerstag, 23. Mai 2013
    Prüfer/-in bei der IHK
    Allgemeine Informationen zum Ehrenamt
    Steuerlicher Freibetrag für das Ehrenamt erhöht
    Die sogenannte „Übungsleiterpauschale“ (§ 3 Nr. 26 EstG), also der steuerliche Freibetrag für die bei den IHK-Prüfungen ehrenamtlich Tätigen, wurde durch das Gesetz zur weiteren Stärkung bürgerschaftlichen Engagements von 1848 Euro auf 2100 Euro erhöht. Die Änderung gilt bereits für das gesamte Jahr 2007.
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    Dokumenten-Nr.: 100811152

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