Die sogenannte „Übungsleiterpauschale“ (§ 3 Nr. 26 EstG), also der steuerliche Freibetrag für die bei den IHK-Prüfungen ehrenamtlich Tätigen, wurde durch das Gesetz zur weiteren Stärkung bürgerschaftlichen Engagements von 1848 Euro auf 2100 Euro erhöht. Die Änderung gilt bereits für das gesamte Jahr 2007.