Für den Umgang mit dem Varianten-Modell bei den neu geordneten Metall- und Elektroberufen wurden Handreichungen entwickelt, die den betrieblichen Auftrag näher erläutern.
Ab der Abschlussprüfung Sommer 2010 wird es bei der Prüfungszeit im Prüfungs-fach Informationsverarbeitung für die Ausbildungsberufe Bürokaufmann/-frau und Kaufmann/-frau für Bürokommunikation Änderungen geben.
Für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Kaufleute für Versicherungen und Finanzen“ sind neue Leitlinien zur praktischen Umsetzung des sogenannten „Fallbezogenen Fachgesprächs“ erarbeitet worden.
Auf Grund zahlreicher Anfragen informiert der Erstellungsausschuss für die Prüfungen in den Büroberufen über Änderungen und Ergänzungen, die die Grundlagen für die kommenden Prüfungen betreffen.
Die Aufgabensätze der schriftlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen aller kaufmännischen Berufe und IT-Berufe) können zirka sechs Wochen nach Prüfungsabschluss im Original über den U-Form Verlag bezogen werden.
Für die im Jahr 2002 in Kraft getretene Verordnung der Chemielaboranten liegen erste Orientierungshilfen zu Teil I und Teil II der gestreckten Abschlussprüfung vor, die der IHK Hannover von der Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) zur Verfügung gestellt wurden.
Für die im Jahr 2003 in Kraft getretenen Verordnungen der Elektroberufe liegen Informationen zu Teil II der gestreckten Abschlussprüfung vor, die der IHK Hannover von der Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) zur Verfügung gestellt wurden.
Beim Ausbildungsberuf „Kaufleute für Versicherungen und Finanzen“ gibt es bereits seit 2008 eine wesentliche Änderung. Bei der mündlichen Abschlussprüfung wird ein sogenanntes „Fallbezogenes Fachgespräch“ geführt. Die Details:
Für die im Jahr 2003 in Kraft getretene Verordnung für den Kraftfahrzeugmechatroniker liegen erste Informationen zu Teil I und II der gestreckten Abschlussprüfung vor, die der IHK Hannover von der Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) zur Verfügung gestellt wurden.
Mit Erlass der Erprobungsverordnung zum 1. August 2004 gilt auch in den neuen industriellen Metallberufen die gestreckte Abschlussprüfung. Damit entfällt die bisherige Zwischenprüfung. Eine weitere Neuheit ist das Variantenmodell im Teil 2 der Abschlussprüfung.
Der Prozess als neues Instrument in der Abschlussprüfung wurde mit den neu geordneten industriellen Elektro- und Metallberufen eingeführt. Die vorliegende Information für die Praxis soll die Definitionen Prozess und Prozesskompetenz erläutern.
Damit Prüfungsausschussmitglieder, Ausbilder, Berufschullehrer und Auszubildende sich über die neue Prüfungsstruktur und Prüfungsform des Ausbildungsberufs Mediengestalter Digital und Print informieren können, steht nun eine Musterprüfung für die neue Ausbildungsverordnung zur Verfügung.
Die PAL erklärt in ihrer neuen Broschüre aus der Reihe „Information für die Praxis“ warum welche Materialien und Werkzeuge in der praktischen Prüfung der neu geordneten Metallberufe zum Einsatz kommen.
Für die bundeseinheitlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf „Personaldienstleistungskaufmann/-frau“ sind die Prüfungskataloge veröffentlicht worden.
Beim Ausbildungsberuf „Personaldienstleistungskaufmann/-frau“ werden ab der Zwischenprüfung im Frühjahr 2010 bzw. ab der Abschlussprüfung im Sommer 2010 erstmals Aufgabensätze und die jeweiligen Prüfungstermine bereitgestellt.
Durch die Reform des Versicherungsvertragsrechts am 1. Januar 2008 kommt es zu Änderungen in den Zwischen und Abschlussprüfungen in den Berufen "Versicherungskaufmann/-frau" und "Kaufmann/-frau für Versicherungen".
Europa, Existenzgründung oder Verbraucherschutz: Prüflinge in gewerblich-technischen Berufen, die seit dem 1. August 2007 ihre Ausbildung begonnen haben, werden in der Abschlussprüfung bzw. im Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung zu neuen Themen befragt.