
Ausbildungsintegrierte duale Studiengänge verbinden das Studium mit einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Es wird also neben dem Studienabschluss zum Bachelor noch ein zweiter anerkannter Abschluss, ein Abschluss in einem IHK-Ausbildungsberuf erworben. Die Studienphasen und die Berufsausbildung werden sowohl zeitlich als auch inhaltlich miteinander verzahnt. Bei einem ausbildungsintegrierten dualen Studium wird zusätzlich auch ein Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen, der bei der IHK eingetragen wird. Nach Niedersächsischem Schulgesetz besteht in diesem Fall grundsätzlich Berufsschulpflicht. Die Berufsschulinhalte werden in der Regel gestrafft in gesonderten Berufsschulklassen und anteilig auch durch die Hochschule vermittelt. Voraussetzung für das Unternehmen ist eine Ausbildungsberechtigung in dem entsprechenden Ausbildungsberuf.
Praxisintegrierte duale Studiengänge verbinden das Studium mit regelmäßigen Praxisphasen im Unternehmen. Das Studium ist eng mit der praktischen Ausbildung im Betrieb verzahnt, d. h. zwischen den Lehrveranstaltungen an der Hochschule und den praktischen Phasen im Unternehmen besteht ein inhaltlicher Bezug. Die Praxisphasen werden entweder tageweise oder in längeren Blöcken absolviert. Meistens ist – neben dem Bachelor als Hochschulabschluss – kein weiterer Abschluss integriert. Allerdings gibt es auch praxisintegrierte duale Studiengänge, bei denen den Studierenden in Absprache mit dem Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ermöglicht wird. Dafür müssen Hochschule bzw. Berufsakademie und Unternehmen dem dual Studierenden die Inhalte der entsprechenden IHK-Ausbildung vermitteln. Voraussetzung für das Unternehmen ist eine Ausbildungsberechtigung in dem entsprechenden Ausbildungsberuf. Bei der IHK Hannover muss in solchen Fällen zu Beginn des dualen Studiums ein entsprechender Antrag auf Erfassung zur IHK-Abschlussprüfung bei dem zuständigen Prüfungssachbearbeiter der IHK eingereicht werden. Dies ist nur möglich für Studierende von Fachhochschulen bzw. Berufsakademien, mit denen die IHK Hannover kooperiert, und die bei Mitgliedsunternehmen der IHK Hannover beschäftigt sind.
Die Voraussetzungen zur Zulassung zur Abschlussprüfung bei der IHK Hannover für duale Studenten finden Sie in unserem Merkblatt.
Der Vollständigkeit halber sollen hier noch zwei weitere Studienformen erwähnt werden, die auch manchmal als duale Studiengänge bezeichnet werden. Dies sind berufsintegrierte sowie berufsbegleitende Studiengänge. Berufsintegrierte Studiengänge sind auf die berufliche Weiterbildung ausgerichtet. Sie kombinieren das Studium mit einer beruflichen Teilzeittätigkeit und es besteht ein wechselseitiger inhaltlicher Bezug. Bei berufsbegleitenden Studiengängen erfolgt das Studium neben einer (Vollzeit-)Tätigkeit im Unternehmen hauptsächlich im Selbststudium mit Begleitseminaren. Bei diesem Studium besteht keine direkte Verknüpfung mit der beruflichen Tätigkeit, das Unternehmen leistet allerdings einen dem Studium förderlichen Beitrag (z. B. Freistellung).
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333