Die hohen Anforderungen an die berufliche Ausbildung können nur durch qualifizierte Ausbilder erfüllt werden. Wer ausbilden will, muss persönlich und fachlich geeignet sein und die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen.
Die IHK prüft das Vorliegen dieser Voraussetzungen anhand der Angaben und beigefügten Nachweise in dem Erfassungsbogen, der bei erstmaliger Ausbildung, bei einem Ausbilderwechsel bzw. bei der Änderung personenbezogener Daten der Kammer vorgelegt werden muss.
Der Erfassungsbogen für Ausbilder/-innen wird hier zum Herunterladen als PDF-Datei angeboten. Sie können die nötigen Angaben direkt am PC in das PDF-Dokument eintragen. Vor dem Ausdrucken müssen Sie die Datei unter einem neuen Namen abspeichern. Benutzen Sie bitte hierzu das Speicher-Symbol auf der Menüleiste des Acrobat-Readers. Den unterschriebenen Erfassungsbogen (2 Seiten) schicken Sie bitte im Original an die IHK.
Zum Öffnen der PDF-Datei benötigen Sie den Acrobat-Reader, den Sie sich kostenlos bei der Firma Adobe herunterladen können.
Erfassungsbogen für Ausbilder/-innen
25.08.2009
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333