Freitag, 24. Mai 2013

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    Maja Gorczynska-Wöhrmann

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    IHK Hannover Themen Aus- und Weiterbildung Ausbildung Aktuell Neues Gesetz: IHK bewertet ausländische Berufsabschlüsse

    Neues Gesetz: IHK bewertet ausländische Berufsabschlüsse

     

    Seit dem 1. April gelten in Deutschland neue Regeln für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen. Zuwanderer können nun ihre Qualifikationen besser bewerten lassen. Das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“, kurz Anerkennungsgesetz, schafft erstmals für alle Menschen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, einen Rechtsanspruch auf Überprüfung ihrer Qualifikationen. Die IHK Hannover ist in ihrer Region für Anerkennungsverfahren bei Berufen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen zuständig.

    Vom neuen Anerkennungsgesetz profitieren beide Seiten: Unternehmen können genauere Aussagen über die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten von Bewerbern mit ausländischen Bildungsabschlüssen erhalten. Zugewanderte haben die Möglichkeit, mit einer Bewertung und Einordnung ihrer Qualifikationen ihre Chancen bei der Jobsuche zu erhöhen oder sich gezielt nachzuqualifizieren.

    Viele Zuwanderer haben in ihren Heimatländern berufliche Qualifikationen und Abschlüsse erworben, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt dringend gebraucht werden. Die IHK Hannover hat schon im September 2011 eine Erstanlaufstelle für Anerkennungssuchende eingerichtet, die Menschen mit den verschiedensten Berufs- und Hochschulabschlüssen berät und an die jeweils zuständigen Stellen vermittelt.

    Mit dem kombinierten Angebot aus Beratungs- und Anerkennungsstelle unterstützt die IHK Hannover Anerkennungssuchende und Unternehmen vor Ort. Die meisten anderen IHKs, auch die anderen niedersächsischen mit Ausnahme der IHK Braunschweig, übertragen ihre Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse hingegen auf den bundesweiten Zusammenschluss „IHK-Fosa“ (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg.

    Bei der Gleichwertigkeitsprüfung nach dem Anerkennungsgesetz werden die vorhandenen Qualifikationen mit einer festgelegten deutschen Referenzqualifikation verglichen. Der Vergleich erfolgt anhand von schriftlichen Unterlagen, wobei auch einschlägige Berufserfahrungen berücksichtigt werden. Dies ist insbesondere relevant, wenn praktische Ausbildungsteile fehlen, da diese bei Ausbildungsberufen im deutschen dualen System im Gegensatz zu vielen Auslandsausbildungen eine wichtige Rolle spielen. Ist eine abschließende Bewertung dann noch nicht möglich, oder liegen – beispielsweise bei Flüchtlingen – keine Unterlagen vor, können die beruflichen Qualifikationen durch Arbeitsproben, Fachgespräche, Gutachten oder Prüfungen festgestellt werden.

     

    Anerkennungsberatung bei der IHK Hannover

    Ansprechpartner:

    Maja Gorczynska-Wöhrmann

    Tel. 0511/3107-515

    Tonio Boer

    Tel. 0511/3107-514

    Mail: anerkennungsberatung(at)hannover.ihk.de

    Internet: www.hannover.ihk.de/anerkennungsberatung

     

    Download:

     

    Links:

    BQ-Portal - Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen

    Anerkennung in Deutschland – Portal des BMBF

     

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    Letzte Änderung:  11.04.2012
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