Weiterbildung

Fachwirt/-in für Vertrieb im Einzelhandel (geprüfte/-r)


Warum sollten Sie sich zum „Geprüften Fachwirt / zur Geprüften Fachwirtin für Vertrieb im Einzelhandel“ fortbilden?
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um in unterschiedlichen Betriebsformen des Einzelhandels eigenständig und verantwortlich Fach-, Organisations- und Führungsaufgaben im Vertrieb wahrzunehmen und ob betriebswirtschaftliche und personalwirtschaftliche Managementinstrumente eingesetzt werden können. Dabei sollen gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Dazu zählen insbesondere:
  1. Umsetzen und Fördern von Kunden- und Dienstleistungsorientierung im Vertrieb,
  2. Analysieren und Beurteilen der Auswirkungen einzelhandelsrelevanter Marktentwicklungen auf den Vertrieb,
  3. Erarbeiten und Umsetzen kundenorientierter und wirtschaftlicher Vertriebskonzepte und -lösungen,
  4. Konzipieren, Umsetzen und Auswerten von Marketingkonzepten für unterschiedliche Betriebstypen des Einzelhandels,
  5. Beurteilen, Auswählen und Einsetzen von Instrumenten des visuellen Marketings (Visual Merchandising),
  6. Steuern des Vertriebs mittels Kennzahlen,
  7. Steuern der Bestandsführung und Pflegen des Sortiments,
  8. Kooperieren mit Geschäftspartnern und internenUnternehmensbereichen, Kommunikation kunden- und dienstleistungsorientiert gestalten,
  9. Umsetzen serviceorientierter Konzepte,
  10. Führen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung,
  11. Organisieren und Durchführen der Berufsausbildung,
  12. Umsetzen arbeitsorganisatorischer Veränderungen,
  13. Umsetzen des Qualitätsmanagements im Vertrieb und Fördern von Nachhaltigkeit.
Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter.
 
Zur ersten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 3 der Prüfungsordnung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Einzelhandel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten dreijährigen kaufmännisch-verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis  muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 der Prüfungsordnung genannten Aufgaben haben.

Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 4 der Prüfungsordnung ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
 
Schriftliche Termine
Prüfungstermin                 
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
Anmeldeschluss zur Prüfung
27./28.09.2023
14.06.2023
05.07.2023
10./11.04.2024
27.12.2023
17.01.2024
11./12.09.2024
29.05.2024
19.06.2024

Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühren betragen zurzeit:
764,- Euro für den schriftlichen Prüfungsteil und
239,- Euro für den mündlichen Prüfungsteil
und richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.
 
Stand: 29.08.2023