Weiterbildung

Bankfachwirt/-in (geprüfte/-r)


Warum sollten Sie sich zum geprüften Bankfachwirt / zur geprüften Bankfachwirtin fortbilden?
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Prüfungsteilnehmenden die notwendigen Qualifikationen besitzen, die sie befähigen, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Dabei sollen sie kreditwirtschaftliche Sachverhalte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge bewerten und die Erkenntnisse in praktisches Handeln im Kreditinstitut umsetzen. Im Zusammenhang mit vertieftem Fachwissen sollen die Prüfungsteilnehmenden organisatorisch-methodische  und dispositive Kenntnisse als Grundlage für die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben nachweisen.
 
Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter.
 
Zum Zeitpunkt der Prüfung sollten Sie daher
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Bankkaufmann/-frau oder Sparkassenkaufmann/-frau und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren
    oder
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweisen.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den o.a. genannten Qualifikationen in der Kreditwirtschaft haben.
 
Schriftliche Termine der grundlegenden und speziellen Qualifikationen
Prüfungstermin                 
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
Anmeldeschluss zur Prüfung
09./10.10.2023
26.06.2023
17.07.2023
07./08.10.2024
24.06.2024
15.07.2024

Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 490,- Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.

Stand: 01.11.2023