Ausbildung

Übernahme-Zuschuss für Azubis aus insolventen Unternehmen

Wenn Unternehmen Auszubildende aus Insolvenzunternehmen (Insolvenzbetrieb-Azubis) zur Fortführung ihrer Ausbildung übernehmen bzw. einstellen, unterstützt das Land Niedersachsen sie mit einem Zuschuss, der bei der NBank beantragt werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass die begonnene Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • (Zusammenschlüsse von) Gebietskörperschaften
  • Angehörige der Freien Berufe
  • Nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen
  • Verwaltungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts (außer Dienststellen des Landes und des Bundes)
jeweils mit Betriebsstätte/Ausbildungsstätte in Niedersachsen

Was wird gefördert?

  • Übernahme und Einstellung eines Auszubildenden aus einem Insolvenzunternehmen zur Fortführung der dort begonnenen Ausbildung
  • Förderung der Ausbildung von Auszubildenden aus Unternehmen, denen die Ausbildungserlaubnis entzogen wurden

Bedingungen

  • Auszubildende aus Insolvenzbetrieben sind Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag wegen einer Insolvenz, Stilllegung, Schließung des ausbildenden Betriebes, in Folge der gemäß § 33 BBiG oder § 24 Handwerksordnung ausgesprochenen Untersagung des Einstellens und Ausbildens oder Lösung des Ausbildungsvertrages vor Abschluss der Ausbildung vorzeitig beendet wurde.
  • maximal 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben im Gebiet „Stärker entwickelte Region (SER)“ und maximal 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben im Gebiet „Übergangsregion (ÜR)”
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • förderfähig sind Ausgaben des Unternehmens für die Ausbildungsvergütung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Diese Ausgaben werden in Form von standardisierten Einheitskosten in Höhe von monatlich 1.000 Euro anerkannt. Berücksichtigt werden nur die sich aus der Vertragsniederschrift ergebenden vollen Ausbildungsmonate. Das Berufsausbildungsverhältnis endet nach § 21 BBiG oder §19 AltPflG.

Voraussetzungen

  • Anerkannter Ausbildungsberuf
    Der Ausbildungsvertrag muss im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung oder dem Altenpflegegesetz (AltPflG) abgeschlossen sein.
  • Rechtzeitige Antragstellung
    Zuschüsse zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Als Projektbeginn gilt das Datum der Unterschrift beider Vertragsparteien (Unternehmen und Auszubildende/r) unter den Ausbildungsvertrag des aufnehmenden Betriebes.
  • Förderzeitraum
    Der Ausbildungszeitraum gemäß Ausbildungsvertrag muss am 31. Dezember 2028 mindestens zur Hälfte erfüllt sein.
  • Zuschüsse zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Als Projektbeginn gilt das Datum der Unterschrift beider Vertragsparteien (Unternehmen und Auszubildende/r) unter den Ausbildungsvertrag des aufnehmenden Betriebes. Der Ausbildungsvertrag darf unterschrieben werden, sobald der Eingang des Antrags durch die NBank bestätigt wurde. 
  • Projektende ist das erfolgreiche Bestehen oder endgültige Nichtbestehen der Abschlussprüfung oder spätestens der 31. Dezember 2028.

Ansprechpartner (NBank)

Johannes Kühns
Telefon 0511 30031-856
johannes.kuehns@nbank.de
Matthias Kayser
Telefon 0511 30031-242
matthias.kayser@nbank.de
Stand: 21.02.2024